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Um die Unternehmen zu stützen hat die Bundesregierung verschiedene Programme aufgelegt. Diese gelten insbesondere für den strikten Lockdown von November 2020 bis Februar 2021.

 

Hilfsprogramme:

  • November- und Dezemberhilfe
  • Überbrückungshilfe II
  • Überbrückungshilfe III

 Je nachdem ob es weitere Corona-Einschränkungen gibt, können weitere Hilfsprogramme aufgelegt werden.

  

Das bisherige Problem war, dass die Beantragung zu kompliziert waren und die Auszahlung nur sehr schleppend erfolgt.

Hier wurden zwar regelmäßig Verbesserungen zugesagt, allerdings läuft es noch nicht so wie geplant.

  

Nähere Informationen werden in den einzelnen Programmbeschreibungen dargestellt.

  

Klicken Sie das jeweilige Programm oben an.


Kontakt

 

 

 

 

 

 

 

 

Rudolf Schneider

Finanzberatung für Handwerker und Selbständige

Tel. +06865/1314

Mobil: 0151/52 00 52 49

Zum Weiter Bruch 1, 66693 Mettlach

[email protected]