Die Einzelunternehmung ist die in Deutschland häufigste Unternehmensrechtsform (ca. 79 % der Unternehmen). Das liegt daran, dass keine allzu hohen Hürden an sie gestellt sind, und dass sie preisgünstig ist. Zudem identifizieren sich viele Unternehmer mit ihrem Unternehmen und wählen daher diese Rechtsform.
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist sehr schnell erfolgt. Es bedarf keiner Verträge.
Bei der Rechtsform des Einzelunternehmen ist zu unterscheiden zwischen:
Kleingewerbe liegt vor:
Diese Unterteilung ist bei der Gründung wichtig.
Nur das vollkaufmännische Einzelunternehmen ist im Handelsregister einzutragen mit dem Vermerk e.K..
Ein Kleingewerbeunternehmen bedarf dagegen keiner Eintragung.
Die Unternehmerische Tätigkeit ist beim zuständigen Gewerbeamt vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden.
Aus der Firmenbezeichnung muss ersichtlich sein, dass die Rechtsform der Einzelunternehmen vorliegt.
Bei nicht eingetragenen Einzelunternehmen genügt der Vor- und Zuname, eine Ergänzung hinsichtlich Branche ist erlaubt.
Bei eingetragenen Einzelunternehmen kann Vor- und Zuname oder ein Sachname verwendet werden. Die Unternehmensbezeichnung muss mit e.K. (eingetragener Kaufmann) ergänzt werden.
Haftung
Bei der Einzelunternehmung haftet der Einzelunternehmer persönlich und unbegrenzt. Eine Einschränkung ist nicht möglich.
Startkapital
Der Vorteil bei der Einzelunternehmung ist, dass kein Startkapital erforderlich ist. Bei kapitalintensiven Unternehmen ist es jedoch von Vorteil wenn Startkapital vorhanden ist.
Unternehmerische Entscheidungen
aus der Bezeichnung "Einzelunternehmung" ergibt sich bereits, dass nur der Unternehmer Entscheidungen frei und allein treffen darf. Dies hat den Vorteil, dass der Unternehmer frei in seinen Entscheidungen ist. Allerdings ist es ratsam sich Sachverstand einzuholen bei wichtigen Themen oder unzureichenden Fachkenntnissen.
Bei hohen Bankverbindlichkeiten oder Lieferantenkrediten kann es zu Einschränkungen der unternehmerischen Einzelentscheidungen kommen.
Buchführungspflicht
Bei nichteingetragenen Einzelunternehmen reicht die Einnahme-Überschussrechnung aus. Überschreitet der Gewinn jedoch einmalig 50.000 Euro oder liegt der Jahresumsatz einmalig über 5.000.000 Euro ist eine Bilanzierung erforderlich, auch für alle komenden Jahre.
Bei eingetragenen Einzelunternehmen ist die doppelte Buchführung erforderlich. Hier gelten die Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuch).
Gerade die Flexibilität bei dieser Rechtsform macht sie so interessant. Im Gegensatz zur GmbH ist kein Startkapital erforderlich. Es sind auch keine hohen Anforderungen notwendig, bei Kleingewerbe ist nur die Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt erforderlich.
Der Nachteil liegt in der persönlichen uneingeschränkten Haftung. Allerdings sollte dies nicht überbewertet werden. Bei der GmbH ist zwar formell die Haftung beschränkt, Banken gewähren Kredite jedoch oftmals nur unter der persönlichen Bürgschaft der Gesellschafter; de facto ist die Haftungsbeschränkung somit aufgehoben.
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