Was versteht man unter Leasing

 

Unternehmen und Handwerksbetriebe sowie Freiberufler setzten in hohem Maße auf Leasing. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Objektfinanzierung.

Leasing kommt von „to lease“ und bedeutet soviel wie „mieten oder pachten“. Der Kern beim Leasing besteht demnach darin, den Gegenstand nicht zu kaufen, sondern ihn mietähnlich zu nutzen. Das Unternehmen wird beim Leasing kein Eigentümer im rechtlichen Sinne, darf den Gegenstand jedoch in Eigenregie nutzen. Man spricht hier von einer Gebrauchsüberlassung.

 

Dafür zahlt das Unternehmen eine monatliche Leasingrate.

 

Einsatzgebiete für Leasing

 

Die Einsatzgebiete beim Leasing sind vielfältig. Beispielsweise bei

  •  Leasing von Fahrzeugen
  • Leasing von Maschinen
  •  Leasing von Computern
  •  Leasing von Gebäuden (insbesondere Sale and lease back)

 

 

Anbieter von Leasing

 

Es gibt zwei große Hauptanbieter für Leasinggeschäfte.

Diese sind:

  • Unabhängige Leasinggesellschaften (indirektes Leasing)
  • Leasinggesellschaften der Herstellerfirmen (direktes Leasing)

 Unabhängige Leasinggesellschaften sind oftmals von Banken gegründete Gesellschaften.

 

 

Leasingvertrag

 

Hierin werden alle relevanten Punkte bezüglich der Pflichten des Leasingnehmers und des Leasinggebers geregelt.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Leasinglaufzeit
  • Leasingrate
  •  Anzahlung
  • Regelungen nach Ablauf der Leasingzeit ( Übernahme oder weiterleasen)
  • Regelungen über Instandsetzungskosten (Im Gegensatz zur Miete zahlt die der Leasingnehmer)

 

Finanzierungsleasing und Operate-Leasing

 

Zu den beiden wichtigsten Grundformen des Leasings gehören das Finanzierungs- und das Operate Leasing.

 

Finanzierungsleasing:

 

 Das Finanzierungsleasing zeichnet sich durch eine mittlere bis lange Vertragslaufzeit aus. Aufseiten des Leasinggebers steht dabei die Finanzierung des Objektes im Mittelpunkt.

 

Hier gilt: Das Objektrisiko – zum Beispiel Schäden, Ausfall, Reparaturen – und auch das Risiko einer Fehlinvestition liegt beim Leasingnehmer. Diese Art des Leasings sieht keine Kündigungsmöglichkeit während der Grundmietzeit vo.

 

Operate Leasing:

 

Das Operate Leasing ist von einer kurzen Laufzeit geprägt. Sie beläuft sich auf unter 40 Prozent der sonst betriebsüblichen Nutzungsdauer. Hier geht es eher um die Nutzung denn um die Finanzierung des Leasingobjekts.

Die Leasingverträge sind hier kurzfristiger Natur und beinhalten eine jederzeitige Kündigung des Vertrages.

Typische Einsatzfelder hierfür ist die Nutzung von Baumaschinen. Pflege und Wartung übernimmt hier der Leasinggeber.

 

 

Sonderform „Sale and lease back)

 

Hierbei handelt es sich um eine Spezialform des Leasings. Unternehmen sind Eigentümer eines Gebäudes oder einer großen Produktionsanlage.

 

Sehr oft wird dieses Modell genutzt wenn ein Finanzbedarf kurzfristig nötig ist. Das Unternehmen verkauft das Leasingobjekt an die Leasinggesellschaft. Gleichzeitig wird ein Rückleasingvertrag abgeschlossen. 

 

 Vorteile für den Verkäufer und Leasingnehmer:

  • Schnelle Realisierung von Kapital
  • Steuerliche Vorteile können entstehen, z.B. Bildung von Reinvestitionsrücklage

 

Teil- und Vollamortisation

 

Ausgehend von der Leasingrate und der vereinbarten Laufzeit, somit auch vom gewählten Leasingmodell, wird beim Leasing zudem zwischen der Voll- und der Teilamortisation unterschieden. Wichtig ist dieser Aspekt vor allem für den Leasinggeber.

 

  • Vollamortisation: Wenn die Anschaffungskosten und der Gewinn komplett durch den Leasingvertrag gedeckt sein sollen und lediglich ein sogenannter Restwert bleibt, handelt es sich um eine Vollamortisation.

 

  • Teilamortisation: Wird durch das Leasing nur ein Teil der Kosten gedeckt – wobei auch hier ein kalkulierter Restwert vereinbart werden kann – spricht man von einer Teilamortisation. Der Leasinggeber kann das Objekt anschließend erneut als Leasinggut anbieten oder es veräußern.

 

Restwert

 

Ebenfalls ein wesentliches Element beim Leasing ist der Restwert. Dieser Begriff ist gleich in dreierlei Hinsicht von Belang. Letztlich geht es um den Wert, den das Leasinggut nach Ende des Vertrages hat: real, in der Bilanz und kalkuliert.

  • Buchtechnischer Restwert: Das ist der Betrag, der als Restbuchwert in der Bilanz aufgeführt wird, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
  • Kalkulierter Restwert: Dieser Wert wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses berechnet. Es ist letztendlich eine Prognose, welchen Wert das Leasingobjekt nach der Nutzungsdauer noch hat
  • Marktwert: Das ist der Wert, der nach der Leasingdauer noch am Markt erzielt werden kann

  

Handelsrechtliche Aspekte und steuerrechtliche Aspekte

 

Deutlich komplizierter gestalten sich die handels- und steuerrechtlichen Aspekte beim gewerblichen Leasing. Darunter fällt auch das Thema Bilanzierung.

 

Bilanzneutralität

Ein Begriff, der beim Leasing für Unternehmen immer wieder auftaucht, ist die Bilanzneutralität. Das bedeutet, dass die Leasingobjekte und die damit einhergehenden Verbindlichkeiten nicht in der Bilanz des Leasingnehmers aufgenommen werden, sondern beim Leasinggeber aktiviert werden. Dadurch wird aufseiten des Leasingnehmers die Bilanzneutralität erreicht.

 Was nach einer klaren Regelung klingt, ist in der Realität nicht ganz so einfach. Es kommt darauf an, wem das Leasinggut zugerechnet wird und wie der Vertrag gestaltet ist. Denn laut Handelsgesetzbuch müssen Vermögensgegenstände, in dem Fall das Leasinggut, stets in die Bilanz des Eigentümers aufgenommen werden.

 

Beim Leasing trifft das in aller Regel auf den Leasinggeber zu. Geregelt wird dies unter anderem durch die Leasing-Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen.

 

Demnach erfolgt die Bilanzierung bei einer Grundmietzeit, die zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt, beim Leasing-Geber. Der Leasingnehmer kann bei diesem Modell die Leasingraten steuerlich geltend machen.

 

Besteht eine Kaufoption und ist der Kaufpreis niedriger als der Restwert des Leasinggutes  oder handelt es sich um Spezialleasing, ist der Leasingnehmer zur Bilanzierung des Objekts verpflichtet.

 

Gleiches gilt, wenn sich die Grundmietzeit unter 40 oder über 90 Prozent der normalen Nutzungsdauer bewegt. Steuerlich absetzbar ist dann der Zins- und Kostenanteil der Leasingraten.

 

Generell kommt es auf jedes Detail an, von daher kann an dieser Stelle nicht jeder Aspekt der bilanzrechtlichen Handhabung beleuchtet werden.

 

Tipp: Hier sollte vorher der Rat eines Steuerberaters eingeholt werden.

 

Abschreibungen

 

Ob die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist also davon abhängig, in wessen Bilanz das Leasinggut auftaucht.

Wird das Leasinggut vom Leasinggeber bilanziert, kann der Leasingnehmer seine Ausgaben (die Leasingraten und gegebenenfalls die Sonderzahlung) als Betriebsausgaben ansetzen und damit den zu versteuernden Gewinn mindern.

 

Vorteile und Nachteile des Leasings

 

Leasing bedeutet nicht immer Vorteile, es kann auch Nachteile haben. Da das Unternehmen kein Eigentümer ist, unterliegt es bestimmten Einschränkungen.

 

Vorteile beim Leasing

 

Diese lassen wie folgt graphisch darstellen:

 

 Quelle: Kreditrechner.com

 
 

Nachteile

 

Man ist in der Regel an den Vertrag und damit an das Leasinggut gebunden – und das über die gesamte Laufzeit. Sollten in der Zwischenzeit neue, bessere und vielleicht auch günstigere Maschinen auf den Markt kommen, kann nicht flexibel reagiert werden.

Hierbei spielt auch eine Rolle, dass der Leasingnehmer nicht Eigentümer des Objektes ist, sonder es nur nutzen darf.

Problematisch sind außerdem die Kosten. Zum einen sind die Raten oft höher als bei anderen Finanzierungen. Zum anderen sind, wenn nicht anders geregelt, die Kosten für die Wartung, Reparaturen und Versicherungen zu beachten.

Kann man den finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, droht die Kündigung samt möglicher Nachforderungen.

 

 Risiken beim Leasing

 

Lässt man das Risiko, aufgrund Zahlungsverzugs gekündigt zu werden, außen vor, bleiben weitere Risiken. Gerade für junge Unternehmen, die nur schwer einschätzen können, wie sich das Geschäft entwickelt, kann sich ein Leasingvertrag schnell als finanzielle Belastung herausstellen. Das gilt selbstverständlich auch für Unternehmen, die bereits seit Jahren am Markt sind.

 

Fazit:

 

Leasing kann eine sinnvolle Finanzierungsvariante oder Objektnutzungsvariante  sein. Dabei kommt es immer auf die Einzelbewertung an, welche Möglichkeit, Kauf oder Leasing, sinnvoller ist.

Bei kurzfristigen Leasingverträgen, orerate Leasing, ist Leasing eine sehr vorteilhafte Möglichkeit Gegenstände kurzzeitig zu nutzen.