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Handwerksbetrieb im Saarland gründen: Was ist zu beachten

Viele Handwerker haben den Wunsch einen eigenen Handwerksbetrieb im Saarland zu gründen. Dies gilt insbesondere dann, wenn erfolgreich der Meisterbrief erworben wurde. Um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen gilt es, sich über die Voraussetzungen zu informieren.

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Gründungsvoraussetzungen für Handwerksbetrieb im Saarland

Wie immer und überall im Leben, gibt es Vorschriften und Regelungen; so auch bei der Gründung von Handwerksbetrieben. Je nach Bundesland können zusätzliche Regelungen hinzukommen. Zu Beginn des Gründungsprozesses sollte daher eine genaue Analyse der Voraussetzungen für die Handwerksgründung erfolgen.

 

Arten des Handwerksbetriebes

 

Hier wird in drei Handwerksarten unterschieden. Diese sind:

  • Vollhandwerke
  • Zulassungsfreie Handwerke
  • Handwerksähnliche Gewerbe

Für jede Handwerksart gelten unterschiedliche Gründungsvoraussetzungen

 

Vollhandwerk

 

Voraussetzungskriterium beim Vollhandwerk ist der Meisterbrief. Nur wer ihn erfolgreich erworben hat, darf ein Vollhandwerk gründen. Die Meisterschule baut auf dem Gesellenbrief auf und vermittelt darüber hinaus weitergehende rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Die Meisterschule wird erfolgreich mit dem Meisterbrief abgeschlossen.

 

Der Hintergrund hierbei ist, dass eine Person mit Meisterbrief die notwendige Qualifikation zum Führen eines eigenen Handwerksbetriebes erwirbt. Neben den handwerklichen Kenntnissen sind weitere Qualifikationen erforderlich. Hierzu zählen betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Kenntnisse in der Ausbildung sowie rechtliche und steuerliche Grundkenntnisse.

 

Eine Ausnahmeregelung ist wenn ein Geselle qualifizierte Kenntnisse hat. Dies setzt eine Gesellenzeit von mindestens 6 Jahen voraus sowie eine bestimmte Zeit davon in leitender Position. Zudem müssen betriebswirtschaftliche Kenntnisse nachgewiesen werden, diese können in Seminaren bei der Handwerkskammer erworben werden.

 

Die Neugründung des Handwerksbetriebes wird in die Handwerkerrolle eingetragen. Dies ist ein Verzeichnis das bei der zuständigen Handwerkskammer geführt wird.

 

Welche Handwerke zum Vollhandwerk gehören ergibt sich aus der Handwerksordnung (HwO)

 

Zulassungsfreie Handwerksbetriebe

 

Hier bedarf es des Meisterbriefes nicht um ein Handwerksbetrieb zu gründen. Hier genügen Kenntnisse in diesem Bereich, allerdings muss eine Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen. Im Saarland ist die die Handwerkskammer des Saarlandes.

 

Handwerksähnliche Gewerbe

 

Auch hier ist kein Meisterbrief erforderlich, aber auch die Eintragung bei der Handwerkskammer ist notwendig. Welche Tätigkeiten dazugehören ist genau bestimmt.

 

Anmeldung bei der Handwerkskammer des Saarlandes

 

Jeder Handwerksbetrieb muss bei der zuständigen Handwerkskammer des Saarlandes als Mitglied angemeldet werden. Ohne diese Anmeldung ist keine Neugründung möglich. Die Handwerkskammer versteht sich als Interessenwahrnehmer der Betriebe und organisiert darüber hinaus die Aus- und Fortbildung.

 

Anmeldung beim Gewerbeamt

 

Jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit muss beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt oder der Gemeinde angemeldet werden. Die Kommune hat ein berechtiges Interesse zu erfahren welche Betriebe es innerhalb der Kommune gibt. Die Zulassung kann unter bestimmten Bedingungen untersagt werden.

Das Gewerbeamt informiert seinerseits das Finanzamt und evtl. die Berufsgenossenschaft soweit sie erforderlich ist.

 

Anmeldung beim Finanzamt

 

Das Finanzamt vergibt eine Steuernummer. Unter dieser sind die Steuererklärungen abzugeben. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung. Seitens des Unternehmensgründers muss dann die Anmeldung beim Finanzamt vorgenommen werden.

Was ist noch zu beachten

Damit eine Neugründung eines Handwerksbetriebes erfolgreich  zustande kommt, sollten weitere Details beachtet werden. Hierzu zählen:

  • Marktanalyse
  • Erstellung eines Gründungskonzeptes
  • Erstellung eines Liquiditäts- und Finanzierungsplans
  • Art der Krankenversicherung und Rentenversicherung
  • Erforderliche Absicherungen, z.B. Berufshaftpflichtversicherung
  • Wahl der Rechtsform

 

Über die Datenbank "Unternehmer-Wissen können hierzu weitere Informationen abgerufen werden.

 

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