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Unternehmensberatung Saarland: KFW-Kredit für Wachstum

Als Unternehmensberatung im Saarland erklären wir den KfW-Kredit für Wachstum. Ziel dieses KFW-Förderkredites ist, die Expansion von Unternehmen durch günstige Kredit zu fördern. Wichtig ist dass das Wachstum sich auf die Bereiche Innovation und Digitalisierung beziehen. Dabei ist es wichtig den Förderkredit richtig zu beantragen.

 

Schneider-Consulting: Finanzberatung für Unternehmen und Selbständige

 

 

Finanzberatung für Unternehmen und Selbständige

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)

Schneider-Consulting

Dipl. Kfm. Rudolf Schneider

Zum Weiter Bruch 1

66693 Mettlach

Tel.. 06865/1314

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KfW-Kredit für Wachstum

Das KfW-Förderprogramm ist eine Kreditbeteiligung an den Krediten von Banken. Die Hauptfinanzierung wird von der Finanzierungsbank erstellt. Die KfW beteiligt sich als Unterkreditgeber. Die Kreditbedingungen (Rückzahlung, Besicherung, Laufzeit etc.) werden von der Finanzierungsbank mit dem Unternehmen vereinbart, die KfW übernimmt diese dann ebenfalls.

 

Der zentrale Punkt ist die Verwendung der Kredite. Diese dürfen nur verwendet werden für:

  • Innovation
  • Digitalisierung

Eine Nachfinanzierung oder Umschuldung bereits getätigter Investitionen in diesem Bereich ist bei dem Förderprogramm ausgeschlossen. Es müssen sich daher um neue geplante Investitionen handeln.

 

Die KfW gibt bei diesem Förderprogramm die wichtigsten Merkmale wie folgt an:Angaben der KFW Das Wichtigste in Kürze

  • Für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
  • Für in- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro
  • Leichterer Kreditzugang, da die KfW einen Teil des Risikos trägt
  • Flexible Finanzierungs­strukturen, Laufzeiten und Konditionen

 Quelle: KfW

Das Förderprogramm ist demnach begrenzt auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 2 Mrd. Euro. Zudem muss es sich um gewerbliche Unternehmen handeln, die mehrheitlich im Privatbesitz sind. Es dürfte daher für die meisten KMU-Unternehmen relevant sein.

Das Förderprogramm können sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen in Anspruch nehmen. Für inländische Unternehmen gilt, dass die Investitionen sowohl im Inland als auch im Ausland getätigt werden können.

Bei ausländischen Unternehmen müssen die Investitionen im Inland getätigt werden.

Innovation

Der KfW-Kredit für Wachstum muss für Innovation und Digitalisierung verwendet werden.

 

Innovationen im Sinne des Förderprogrammes sind:

  • Vorhaben, die dazu dienen einen neuen Markt für das Unternehmen zu erschließen
  • Vorhaben, die dazu dienen eine neue Kundengruppe zu gewinnen

Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen einen Businessplan erstellen muss. Hierin muss ersichtlich sein, dass diese Voraussetzungen vorgesehen sind und dass das Vorhaben zukünftig erfolgreich  sein wird.

 

Die jährlichen Investitionen müssen in dem vorgesehenen Planungszeitraum

  • die Investitionen die durchschnittlichen Innovationsausgaben der letzten 3 Jahre um mindestens 100 % übersteigen
  • oder 5 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre übersteigen.

Wichtig ist daher, dass Businessplan exakt erstellt werden muss.

 

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Digitalisierung

Hier können Investitionen durchgeführt werden, die die Digitalisierung deutlich steigern. Wichtig ist, dass ein Digitalisierungskonzept besteht und das zeigt, dass folgende Bedingungen erfüllt:

  • Die geplanten jährlichen Ausgaben für Digitalisierung (lt. Konzept) die durchschnittlichen jährlichen Digitalisierungsausgaben der letzten 3 Jahre um 100 % überschreitet
  • die geplanten jährlichen Ausgaben 5 % des durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre übersteige

Fördervolumen

Der Förderkredit liegt zwischen 7,5 Mio. Euro und maximal 100 Mio. Euro.

Für die Risikoübernahme der KfW gelten nachfolgende Bestimmungen:

  • sie kann maximal 70 % der Vorhabenssumme bei Vorhaben bis 50 Mio. Euro betragen, sofern die Risikoübernahme der KfW 50 % der Gesamtsumme nicht übersteigt
  • kann maximal 50 % der Vorhabenfinanzierung bei Vorhaben über 50 Mio. Euro betragen

Umwelt- und Sozialstandars

Für Investitionen im Inland gelten die inländischen Standards, bei Vorhaben im Ausland gelten gelten die Standards in diesem Land. Länder weder EU-Staaten noch OECD-Hocheinkommensland sind werden von der KfW gesondert geprüft

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