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Mitarbeiterbeteiligung im Saarhandwerk: Kommanditgesellschaft

Die Handwerksbetriebe im Saarland suchen händeringend Personal. Hier ist die Situation durch den Arbeitsmarkt in Luxemburg zusätzlich belastet. Dabei ist die Mitarbeiterbindung dennoch möglich. Eine Mitarbeiterbeteiligung im Saarhandwerk wäre eine gute Lösung für dieses Problem. Wie funktioniert das Modell und welche Rechtsform bietet sich an.

 

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Mitarbeiterbeteiligung im Saarhandwerk als Kommanditgesellschaft

Gute Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und dann auch langfristig zu halten, das ist das Ziel jedes Handwerkbetriebes im Saarland. Im Saarland besteht die Besonderheit, dass viele gut ausgebildetet und motivierte Mitarbeiter ins Nachbarland Luxemburg wechseln. Dort sind die Abgaben niedriger, so dass die Beschäftigten ein höheres Nettoeinkommen haben. Zusätzlich sind die späteren Renten höher als die Renten in Deutschland. Diese Situation wirkt sich negativ auf die Personalsituation der Handwerksbetriebe im Saarland aus.

 

Ein solider Lösungsansatz wäre ein Mitarbeiterbeteiligung im Saarhandwerk.

 

Was sind die Vorteile einer Unternehmensbeteiligung der Mitarbeiter. Das wichtigste Argument ist, dass sie dann Miteigentümer wären. Die Motivation eines Miteigentümers ist deutlich höher als die Motivation eines Beschäftigten.

Warum ist das so? Ein menschliches Bedürfnis ist die Anerkennung oder die Wertschätzung. Genau dieses Bedürfnis wird bei der Mitarbeiterbeteiligung befriedigt. Die Mitarbeiter merken, dass ihre Arbeit und Engagement seitens des Unternehmens gewürdigt wird. Sie haben jetzt die Möglichkeit sich an dem Unternehmenserfolg zu beteiligen.

 

Neben der Anerkennung greift ein weiterer Vorteil. Sie werden an dem Unternehmensgewinn beteiligt. Als Arbeiter erhalten sie ihren Lohn, vielleicht noch eine freiwillige Prämie. Als Miteigentümer können sie über die Gewinnausschüttung mitbestimmen und erhalten ein Teil des Gewinns. Sie partizipieren also unmittelbar von ihrer Leistung.

 

Diese beiden wichtigsten Faktoren der Mitarbeiterbeteiligung führen dazu, dass die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen deutlich stärker wird. Bei einem Wechsel in ein anderes Unternehmen würden diese Vorteile entfallen.

 

Mitarbeiterbeteiligung in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG)

 

Die Rechtsform der KG kennt zwei Arten von Gesellschaft, einerseits die Komplementäre und zum zweiten die Kommanditisten.

Der Komplementär

 

Der Komplementär ist der Gesellschafter mit den weitesten Befugnissen. Als Vollhafter für die Verbindlichkeiten des Unternehmens hat er auch größere Kompetenzen.

Komplementär wäre der bisherige Betriebsinhaber. Somit behält er allein die Kompetenz der Geschäftsführung. Bei der Gewinnaufteilung wird er vorrangig bei der Gewinnaufteilung behandelt.

Diese beiden Aspekte, Geschäftsführung und Gewinnbeteiligung, können zudem individuell im Gesellschaftervertrag geregelt werden.

 

Die Kommanditisten

 

Die Kommanditisten haften nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ihre Haftung beschränkt sich auf ihren Geschäftsanteil, ist also eine beschränkte Haftung. Die Kommanditisten wären demnach die Mitarbeiter, die sich an dem Unternehmen beteiligen wollen. Der Geschäftsanteil könnte durch die Gewinnbeteiligung sukzessive erbracht werden. Dadurch, dass die Geschäftsanteile betragsmäßig niedrig sind, ist auch die Haftung der beteiligten Mitarbeiter begrenzt.

 

In dem Gesellschaftervertrag sollte auch die Regelung des Ausscheidens aus der Gesellschaft festgehalten sein. Somit haben die Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit das Unternehmen zu verlassen. Allerdings endet dann auch die Unternehmensbeteiligung als Kommanditist. (Um Rechtssicherheit herzustellen ist unbedingt die Einschaltung eines Notars zur genauen Regelung im Gesellschaftervertrag notwendig).

 

Die Mitarbeiterbeteiligung im Saarhandwerk  in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist somit ein interessanter Lösungsansatz um die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und auch zu motivieren.

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