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Handwerker-Finanz-Saar: Sofortabschreibung Hard- und Software ab 2021

Mit der Abschreibungsreform des Bundesfinanzministerium (BMF) können nun Handwerksbetriebe Sofortabschreibungen in voller Höhe auf Hard- und Software ab 2021 vornehmen. Dies führt zu einer deutlichen Abschreibungsvereinfachung. Mit dem damit verbundenen Wahlrecht kann auch die Liquiditätslage deutlich besser verändert werden. Was ist nun möglich?

 

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Sofortabschreibung auf Hard- und Software ab 2021

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mir Wirkung für 2021 Sofortabschreibungen für Hard- und Software ermöglicht (BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021,  Az. IV C 3 -S 2190/21/10002 :013).

Somit können Handwerksbetriebe und andere Unternehmen ab sofort hiervon Gebrauch machen. Auch für Anschaffungen vor 2021 gibt es nun die Möglichkeit der schnelleren Abschreibungen.

 

 

Was ändert sich ab 2021

 

Bisher mussten Handwerksbetriebe die Anschaffungskosten von Hard- und Software über eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abschreiben. Hierbei gab es die bisherige Regelung, dass geringwertige Güter bis 800 Euro sofort abgeschieben werden konnten. Anschaffungen über diesen Wert hinaus, mussten auf den Nutzungszeitraum verteilt werden. Die jährliche Anrechnung dabei musste monatsgenau erfolgen. Dies  war sehr aufwendig und entsprach auch nicht mehr der schnelllebigen Entwicklung im Digitalbereich.

 

Ab 2021 haben nun die Handwerksbetriebe die Möglichkeit die Anschaffungen im Digitalbereich sofort ohne Betragsgrenze vollständig abzuschreiben. Der zentrale Vorteil hierbei ist, dass die vollständige Abschreibung erfolgen kann, eine Aufteilung wie bisher ist jedoch auch weiterhin möglich.

Diese Wahlmöglichkeit bedeutet für die Ertragslage und Liquiditätssituation eine deutliche Verbesserung.

 

Beispiel  zur neuen Abschreibemöglichkeit:

Ein Handwerksbetrieb schafft im Juni 2021 zwei Computer für je 1.120 Euro, ein neuer Drucker für 400 Euro sowie drei neue Laptobs für je 900 Euro sowie eine neue Betriebssoftware für 1.900 Euro an.

Zusammen ergibt dies eine Anschaffungssumme von 7.240 Euro

 

Neue Regelung ab 2021: Die Anschaffungen können komplett in 2021 abgeschrieben werden.

 

Bisherige Regelung:

  • Der Drucker kann als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben werden (400 Euro)
  • Die restlichen Güter hätten auf drei Jahre verteilt abgeschrieben werden müssen. 6.840 Euro /36 = 190 Euro. In 2021 hätten davon 1.140 Euro; 2022 2.280 Euro; 2023 2.280 Euro und in 2024 1.140 Euro abgeschrieben werden können
  • Der Restbuchwert beträgt 5.700 Euro

 

Verkürzte Abschreibung für ältere Soft- und Hardware

 

Die neuen Abschreibungsregeln gelten zwar erst für Anschaffungen, die ab 2021 vorgenommen werden. Die neue Abschreibungsregel erlaubt es jedoch auch für ältere Geräte und Programme die Abschreibungsfrist zu verkürzen. So können die Restwerte nun sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.

Sind für Anschaffungen aus den Vorjahren Restbuchwerte von z.B. 6.000 Euro vorhanden, können dies nun sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.

 

 

Wahlrechte bei der Abschreibung

 

Das BMF lässt bei der Abschreibung von Hard- und Software ein Wahlrecht bestehen. Betriebe können ab 2021 die Sofortabschreibung nutzen oder weiterhin verteilen.

 

Das Wahlrecht kann wie folgt gestaltet werden:

  • Vollabschreibung oder Verteilung auf längere Nutzungsdauer
  • Für jede Hard- oder Software kann eine individuelle Verteilung vorgenommen werden
  • Auch für vor 2021 angeschafte Hard- oder Software kann eine Aufteilung vorgenommen werden

 

Die neue Abschreibungsregelung gilt für folgende Hardware

Lt. BMF gelten diese Regelungen unter anderem für:

  • Desktop-Computer,
  • Notebooks und Tablets,
  • Workstations,
  • Dockingstations,
  • externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte (Small-Scale-Server),
  • externe Netzteile,
  • Zubehör wie Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikro, und Headset,
  • externe Speicher, wie zum Beispiel externe Festplatten und USB-Sticks (Flash-Speicher),
  • Ausgabegeräte wie Beamer, Plotter, Drucker, Headsets und Monitore.
Die vollständige Liste kann auf der Seite des BMF eingesehen werden.

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