Die Basisrente oder auch "Rürup-Rente" genannt

Die Rürup-Rente wurde 2005 zusammen mit der Riester-Rente eingeführt. Ziel war es eine zusätzliche Säule für die Altersvorsorge zu schaffen. Im Gegensatz zur Riester-Rente war die Rürup-Rente für Selbständige vorgesehen. Aber auch gutverdienende Angestellte  können davon Gebrauch machen.

 

 

Merkmale der Rürup-Rente

 

Staatliche Förderung der Rürup-Rente

 

Anders als bei der Riester-Rente wird hier keine staatliche Zulage gezahlt. Hier besteht die staatliche Förderung darin, dass die jährlichen Beiträge steuermindert sind.

 

Nachgelagerte Besteuerung

 

Nachgelagerte Rente bedeutet, dass die Steuerminderung in den Einzahlungsjahren mit Bezug der Rente wieder aufgehoben wird. Die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommenssteuer. Allerdings ist der Steuersatz im Rentenalter idR. deutlich niedriger als während der Einzahlungszeit. Insgesamt dürfte die Steuerersparnis höher sein als die spätere Steuerzahlung.

Von der Basisrente ist in 2021 ein Betrag von 81 % zu versteuern. Der Besteuerungswert steigt ab 2020 um 1 %, die volle Besteuerung wird2040 erreicht.

 

Bezugsberechtigt Person der Rentenzahlung

 

Die Basisrente ist eine Leibrente, das bedeutet, dass die Rente an den Versicherungnehmer gebunden ist. Mit dessen Tode erlischt die Rentenzahlung. Durch Kombinationen mit anderen Vericherungsbausteinen kann sie mit einer Hinterbliebenenversorgung kombiniert werden.

 

Anlagearten

 

Hier gibt es verschiedenen Arten. Sicherheitsorientierte Anleger entscheiden sich für die klassische Geldanlage von Rentenversicherungen.

Risikobewusstere Anleger können eine fondsgebundene Basisrente abschließen. Hiebei besteht die Chance von Kurssteigerungen am Kapitalmarkt zu profitieren:

 

Höhe des jährlichen Absetzungsbetrages

 

Der maximal absetzbare Betrag wird ständig angepasst. In 2021 beträgt er 25.787 Euro, für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 51.574 Euro. In 2021 können davon 92 % steuermindert berücksichtigt werden. Dies sind 23.724 für Ledige und 47.448 Euro für Ehepaare. Der Berücksichtigungssatz von aktuell 92 % erhöht sich schrittweise auf 100 %, dies ist im Jahr 2025 dann der Fall.