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Was bedeutet "Rechtsform"
Die Rechtsformen bezeichnen die rechtliche Organisationsform von Unternehmen. Der rechtliche Rahmen der jeweiligen Rechtsform wird durch Gesetze geregelt. Jede Rechtsform weist bestimmte Merkmale auf, die für die Gründungsmodalitäten und die Teilnahme am Wirtschaftsleben gelten. Die Rechtsform muss bei allen Rechtsgeschäften erkennbar sein. Ebenfalls muss sie auch für berechtigte Interessengruppen, Geschäftspartner, Kunden etc. erkennbar sein.
Die gewählte Rechtsform kann jederzeit geändert werden, jedoch sind hierbei gewisse Anforderungen zu beachten.
Worin unterscheiden sich die Rechtsformen
Jede Rechtsform hat bestimmte elementare Merkmale, die sie auszeichnen. Die wichtigsten Merkmale sind:
Neben diesen Merkmale gibt es weitere gesetzliche Merkmale, insbesondere formelle Anforderungen, wie beispielsweise Form des Gesellschaftsvertrages.
Diese einzelnen Merkmale finden Anwendung bei den einzelnen Arten der Rechtsformen
Welche Rechtsformen gibt es
Diese Graphik gibt einen Überblick der Rechtsformen und gliedert sie nach der jeweiligen Unternehmensart. Die wichtigsten Rechtsformenarten sind die Rechtsformen der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften.
Rechtsform der Einzelunternehmung
Hier sind Anforderungsmerkmale gering. Der Gründer bzw. der Gesellschafter ist eine natürliche Person. Er fügt seinem Namen eine genaue Bezeichnung über Art und Tätigkeit des Unternehmens bei, z.B. "Heinz Meier Malerbetrieb".
Der Unternehmensinhaber haftet unbeschränkt und vertritt die Gesellschaft alleine.
Rechtsformen für Personengesellschaften
Bei diesen Gesellschaftsarten sind immer mehrere Personen Gesellschafter, im Gegensatz zur Einzelunternehmung. Wo mehrere Gesellschafter sind, gibt es auch immer unterschidliche Interessen. Um diesen Interessenunterschieden gerecht zu werden, wurden einzelnen Rechtsarten per Gesetz festgelegt.
Die wichtigsten Rechtsformen für Personengesellschaften sind:
Die "stille Gesellschaft" sowie die "Partnerschaftsgesellschaft" sind eher unbedeutende Rechtsformen.
Rechtsformen für Kapitalgesellschaften
Anders als bei Personengesellschaften steht hier das Gesellschaftskapital im Vordergrund. Der zentrale Punkt bei diesen Rechtsformen ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital.
Die wichtigsten Rechtsformen für Kapitalgesellschaften sind:
Die "KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis" spielt keine wesentliche Rolle
Die Wahl der Rechtsform sollte gut bedacht sein. Änderungen können zwar jederzeit vorgenommen werden, jedoch ist dies oftmals mit erheblichem zeitlichen und rechtlichem Aufwand verbunden.
Die einzelnen Rechtsformen werden in separaten Artikeln erläutert und sind mit diesen verlinkt.