Aufbau des Artikels:

  • Begriffserklärung
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • SEPA-Lastschrift

Was versteht man unter Zahlungsverkehr

 

 

Der Begriff Zahlungsverkehr umfasst alle Geldtransfers, die beim Verkauf von Produkten oder Waren zwischen Käufer und Verkäufer stattfinden. Rechnungen, Abbuchungen, Lastschriften und Daueraufträge gehören für Unternehmen, und Selbstständige zum täglichen Zahlungsverkehr auf den Geschäftskonten.

 

Der Zahlungsverkehr wird unterschieden in

 

  • Barzahlungen
  • Halbbare Zahlungen
  • Bargeldlose Zahlungen

 

Barzahlung

Für eine Barzahlung ist kein Konto nötig, die Zahlung erfolgt unmittelbar. Die Barzahlung seitens des Unternehmens wird heute kaum noch praktiziert. Hier bedarf es der Ausstellung einer Zahlungsquittung sowie einer späteren Einzahlung auf das Geschäftskonto.

 

Halbbare Zahlungen

Hierbei erfolgt die Zahlung der Kunden in bar. Das Geld wird dann später auf das Geschäftskonto eingezahlt. Diese Zahlungsart ist besonders im Handel anzutreffen. Ein Großteil der Kunden bevorzugt noch immer die Barzahlung.

 

Bargeldlose Zahlungen

Im Rahmen der bargeldlosen Zahlung erfolgt die Buchung des Betrags von einem Konto auf das Konto des zahlungsempfängers; dabei kann es sich um eine Lastschrift, eine Überweisung oder um einen Abbuchungsauftrag handeln. Gutschriften aus Rechnungen werden ebenfalls als bargeldlose Zahlungen eingestuft.

 

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

 

Um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen ist ein Geschäftsgirokonto erforderlich. Die Trennung zwischen Privatkonto und Geschäftskonto ist dringend zu empfehlen. Somit betreffen alle Vorgänge auf dem Geschäftsgirokonto das Unternehmen.

 

Beim Zahlungsverkehr gibt es verschiedene Arten. Diese sind:

  • Überweisung
  • Lastschrift
  • Daueraufträge
  • Kreditkartenzahlung
  • EC-Kartenzahlung

Überweisung

Dies ist die am meisten benutzte Form beim Zahlungsverkehr. Hierbei wird die Bank beauftragt einen bestimmten Betrag an eine Person oder an ein Unternehmen zu überweisen. Hierfür gibt es spezielle Überweisungsformulare. Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung und des "Online-Bankings" können Unternehmen die Überweisung direkt vornehmen.

Wichtig ist, dass die IBAN-Kontonummer des Empfängers verwendet wird. Die IBAN-Nr. wurde im Rahmen der europäischen Zahlungsverkehrsvereinfachung eingeführt.

 

Aufbau der IBAN-Nr.

DE  zweistellige Prüfziffer  Bankleitzahl  Kontonummer

Die IBAN besteht in Deutschland aus 22 Stellen. Am Anfang steht das Länderkennzeichen – für Deutschland ein „DE“. Dann kommt eine zweistellige Prüfziffer. Sie schützt vor Eingabefehlern und Zahlendrehern: Haben Sie sich bei der Eingabe vertippt, passt die Prüfziffer in der Regel nicht mehr zur restlichen IBAN.

 

Lastschriften

Lastschriften zur Bezahlung von Kundenrechnungen spielen bei den meisten Unternehmen keine allzu große Ordnung. Sinnvoll ist sie jedoch bei Unternehmen, die einen großen Kundenstamm mit gleichbleibenden Beiträgen haben, z.B. Sportstudio.

Um Lastschriften vornehmen zu können, bedarf es einer "Einzugsermächtigung" seitens des Zahlungspflichtigen. Wichtig ist hierbei das SEPA-Verfahren.

 

Daueraufträge

Diese sind bei Unternehmen ebenfalls zu vernachlässigen. Daueraufträge sind vom Kontoinhaber anzulegen. Hier wird in zeitlich gleichbleibenden Zeitabständen ein gleichbleibender Betrag überwiesen.

 

Kreditkartenzahlungen

Kreditkartenzahlungen sind heute selbstverständlich. Durch Vorlage der Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag abgebucht. Die Kreditkarte wird von spezialisierten Unternehmen ausgegeben, z.B. VISA etc. Diese sammeln die Zahlungen und belasten diese dann periodisch dem Geschäftskonto. Kreditkarten spielen bei Außendienstmitarbeitern eine große Rolle, Rechnungen für Geschäftsessen, Übernachtungen oder Tankrechnungen werden fast ausschließlich per Kreditkarte bezahlt.

 

EC-Kartenzahlung

Dies ist auch eine Form der Kartenzahlung. Hier wird allerdings der Zahlungsbetrag sofort vom Geschäftskonto abgebucht. Die EC-Karte hat bei Unternehmen keine große Bedeutung mehr.

 

SEPA Lastschrift

 

SEPA-Lastschriften werden oftmals bei wiederkehrenden Zahlungen seitens des Unternehmens eingesetzt, dies sind z.B. Strom-, Internet- und Telefonkosten, Versicherungsbeiträge etc..

 

Vorteile beim SEPA-Lastschrift-Verfahren

  • Sie bezahlen Rechnungen bequem und einfach bargeldlos innerhalb Deutschlands und in 33 weiteren Ländern.
  • Ohne SEPA-Lastschriftmandat darf niemand abbuchen.
  • Der Zahlungsempfänger zieht das Geld ein: Sie zahlen immer pünktlich.
  • Sie haben feste Fälligkeitsdaten bei Lastschriften.
  • Die Lastschriftzahlungen sind nachvollziehbar, da der Zahlungsempfänger immer die Mandatsreferenz (MR) und die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) angeben muss.
  • Unberechtigten Lastschriftzahlungen können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Belastungsbuchung widersprechen.

 

Die SEPA-Lastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Der Zahlungsempfänger löst die Lastschrift aus, beispielsweise der Telefonanbieter. Hierfür müssen Sie den Zahlungsempfänger ermächtigen, Lastschriften von Ihrem Konto abbuchen zu dürfen.

 

SEPA-Lastschrift-Mandat

Damit der Zahlungsempfänger die Rechnungsbeträge per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist Ihre Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erteilen Sie die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Beträgen. Der Zahlungsempfänger darf fällige Beträge dann von Ihrem Konto einziehen. Zudem weisen Sie Ihre Bank an, die Lastschrift einzulösen.

Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
  • Name des Kunden (Zahler),
  • Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
  • seine Kundenkennung (IBAN).

 Wird das Mandat widerrufen, darf der Zahlungsempfänger keine Lastschrift mehr abgebuchen.