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Der Kaufvertrag ist die häufigste Vertragsart in der Wirtschaft und im privaten Bereich.
Rechtliche Grundlagen des Kaufvertrages
Die Rechtsgrundlagen des Kaufvertrages sind in den §§ 433-479 BGB geregelt. Ergänzend gelten Urteile von Gerichten.
Ein Kaufvertrag bedarf nicht der Schriftform, jedoch eignet sich aus Beweisgründen immer die Schriftform. Dies gilt insbesondere für größere Käufe.
Definition und Inhalte des Kaufvertrages
Zum Abschluss eines Kaufvertrages bedarf es zweier Personen, dem Verkäufer und dem Käufer. Der Kaufvertrag entstand dann durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, diese kann auch eine stillschweigende Willenserklärung sein. Schlüssiges Handeln kann in Geschäften beobachtet werden. Der Käufer legt einen Artikel auf die Ladentheke und packt sein Geldbeutel aus.
Bei größeren Käufen, bsp. Kauf eines LKW, erfolgen im Anschluss an Verhandlungen die Abgabe der Willenserklärungen. Bei solchen Kaufverträgen sollte immer die Schriftform gewählt werden.
Inhalt des Kaufvertrages
Zu den wichtigsten Inhalten des Kaufvertrages gehören:
Je spezieller der Kaufgegenstand umso mehr Details sollten im Kaufvertrag geregelt werden.
Rechte und Pflichten beim Kaufvertrag
Rechte und Pflichten des Verkäufers
Rechte und Pflichten des Käufers
Gattungskauf oder Stückkauf
Bei einem Gattungskauf wird nicht ein spezieller Gegenstand gekauft, sondern ein Gegenstand aus einer Produktreihe. Der Gegenstand istnur der Gattung nach bestimmt und muss deren Kriterien erfüllen.
Beispiel:
Eine Schlosserei kauft Stahlträger. Der Verkäufer liefert dann entsprechende Stahlträger aus seiner Produktion.
Stückkauf
Hier ist der Kaufgegenstand genau festgelegt. Es darf kein anderer Gegenstand aus der Gattung geliefert werden.
Beispiel:
Eine Schlosserei kauf einen bebrauchten Lieferwagen. Hier muss die Lieferung des Lieferwagen erfolgen, über den sich beide Seiten geeinigt haben.