Die Altersvorsorge im selbständigen Handwerkern ist nicht immer optimal. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist die Basis-Rente im Handwerk des Saarlandes eine geeignete Möglichkeit. Die Basis-Rente ist auch unter dem Namen "Rürup-Rente" bekannt. Sie gehört zur 1. Schicht der Basisversorgung. Erfahren Sie hier mehr über diese Art der Altersvorsorge.
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Altersvorsorge mit der Basis-Rente im Handwerk des Saarlandes
Nicht immer ist es zum Besten gestellt, was die Altersvorsorge im Handwerk betrifft. Viele selbständige Handwerker vernachlässigen dieses Thema. Die Folgen machen sich dann später bei Eintritt ins Rentenalter bemerkbar.
Die Altersvorsorge insgesamt, lässt sich sehr gut an dem Schichtenmodell darstellen. Jede Schicht enthält die einzelnen Instrumente zur Altersvorsorge, und gibt eine sinnvolle Reihenfolge vor.
Quelle. Elterngeld.de
Die 1. Schicht stellt die Basisversorgung im Alter dar.
Teil dieser Basisversorgung ist die Basis-Rente
Für Selbständige entfällt meistens die 2. Schicht. Die Instrumente der 3. Schicht bilden eine weitere Möglichkeit der Altersvorsorge im Handwerk und für Selbständige.
Basis-Rente für Selbständige
Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes wurde die bis dahin geltende staatliche Altersvorsorge reformiert. Für Arbeitnehmer wurde die "Riester-Rente" und für Selbständige die "Basis-Rente" eingeführt. Die Basis-Rente ist die wichtigste Rentenart für die Versorgungsbasis für Selbständige.
Selbständige Handwerker oder Selbständige sind meistens nicht gesetzlich rentenversichert. Somit ist die Basis-Rente der optimale Ersatz hierfür.
Merkmale der Basis-Rente
Der wesentliche Unterschied zur gesetzlichen Rente ist, dass der Träger nicht der Staat ist, sondern private Versicherungsgesellschaften. Damit die späteren Rentenzahlungen gesichert sind, gibt es sehr strenge Anforderungen an die Gesellschaften, damit die Kapitaleinlagen gegen Insolvenz geschützt sind.
Die Basis-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung. Das bedeutet, dass nur das angesparte Kapital plus die daraus resultierende Erträge verrentet werden. Die gesetzliche Rente dagegen ist umlagefinanziert.
Ansparphase
Hier kann der Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag jährlich einzahlen. Die Förderhöhe der Jahreseinzahlung ist gedeckelt. Er wird immer wieder angepasst, für
2022 beträgt er 25.639 Euro Ledige und 51.278 Euro für Verheiratete.
Einzahlungen darüber hinaus werden nicht gefördert.
Die staatliche Förderung besteht darin, dass die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Steuerersparnis ist immer abhängig von dem Steuersatz und den absetzbaren Beiträgen.
Da die Absetzbarkeit gestaffelt ist, zeigt nachfolgende Tabelle, wie hoch der jeweilige Ansatz in der Steuererklärung ist.
Jahr |
Steuerliche Absetzbarkeit |
Anteil der Besteuerung |
2005 |
60 % |
50 % |
2006 |
62 % |
52 % |
… |
|
|
2021 |
92 % |
81 % |
2022 |
94 % |
82 % |
2023 |
96 % |
83 % |
… |
|
|
2025 |
100 % |
85 % |
… |
|
|
2040 |
|
100 % |
- Der Vertrag ist nicht kündbar
- Es besteht bei Renteneintritt kein Kapitalwahlrecht, das gesamte Kapital wird lebenslang verrentet
- Bei Wechsel in ein Angestelltenverhältnis kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden
- Der Vertrag ist nicht übertragbar
- Bezüglich der Anlageformen kann gewählt werden zwischen der klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung
Hierbei sollte ein Steuerberater eingeschaltet werden, damit es keine Probleme bezüglich der Schenkungssteuer gibt. Die Beiträge sollten von einem gemeinsamen Girokonto erfolgen.
Fazit
Die Basis-Rente im Handwerk des Saarlandes ist eine sinnvolle Alternative für alle selbständigen Handwerker, aber auch für alle anderen Selbständigen.
Attraktiv wird sie durch die steuerliche Förderung, die Förderbeträge sind sehr hoch.
Soll die Basis-Rente mit einer Hinterbliebenenversicherung verbunden werden, bieten die Versicherungsgesellschaften hierfür entsprechende Modelle.
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