Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung bei Selbständigkeit.

 

Zweck der Betriebshaftpflichtversicherung:

Wenn durch die betriebliche Tätigkeiten einer dritten Person ein Schaden entsteht, schützt diese Versicherung den Handwerksbetrieb oder den Selbständigen vor Schadensersatzansprüchen.

Handwerksbetriebe arbeiten überwiegend in fremden Haushalten oder Betrieben. Hier kann sehr schnell durch unsachgemäße Arbeiten oder Leichtfertigkeiten der Mitarbeiter hoher Schaden entstehen.Müsste der Inhaber des Handwerksbetriebes diesen Schaden bezahlen, kann die selbständige Existenz stark gefährdet sein. Es könnte sogar die Situation entstehen, dass das Vermögen des Betriebsinhabers nicht ausreicht um die Schadenssumme zu zahlen.

 

Um dies zu vermeiden, muss eine Betriebshaftpflichtversicherung bestehen.

 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte individuell auf den Betrieb zugeschnitten sein und alle möglichen Schäden abdecken. Sie sollte nicht nur Schäden außerhalb des Betriebes, sondern auch Schäden auf dem Betriebsgelände absichern.