Riesterrente

Die Riesterrente wurde ab 2002 eingeführt. Der Hintergrund war, dass die Herabsetzung der gesetzlichen Rente um drei Prozent durch eine private Vorsorge ausgeglichen werden kann. Somit kann das bisherige Rentenniveau konstant gehalten werden. Allerdings ist die Riesterrente keine Pflichtrente sondern eine freiwillige Möglichkeit der Altersvorsorge.

 

Merkmale der Riesterrente

 

Berechtigte Personengruppe

 

Die Riesterrente darf nur von Personen genutzt werden, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dies sind in der Regel als Arbeitnehmer.

Sie gilt auch für Selbständige, die mit Übergang in die Selbständigkeit weiterhin in die gesetzliche rentenversicherung einzahlen. Viele selbständige Handwerker waren vor der Selbständigkeit Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese kann trotz der Selbständigkeit fortgesetzt werden.

Nicht erwerbstätige Ehepartner können einen eigenen Riestervertrag abschließen. Um die volle Grundzulage zu erhalten muss die Mindesteinzahlung von 60 Euro pro Jahr erfolgen.

 

Förderung

 

Die Förderung besteht in der Zahlung einer Zulage, alternativ kann eine steuerliche Berücksichtigung erfolgen.

Die Zulagenzahlung ist jedoch in der Regel günstiger.

 

Die Grundzulage für den Versicherungsnehmer beträgt aktuell 175 Euro.

Dazu kommt noch die Kinderzulage. Bei Geburen vor 2008 beträgt sie 185 Euro, ab 2008 beträgt sie 300 Euro.

 

Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Einzahlungshöhe ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres, in 2021 also das Bruttoeinkommen von 2019.

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen von diesem Einkommen 4 Prozent gespart werden. Allerdings verringert sich der Eigenanteil um die erhaltenen Zulagen. Der Einzahlungsbetrag kann sich je nach Einkommensentwicklung ändern.

 

Versteuerung

 

Die Rentenzahlungen bei Fälligkeit der Riesterrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Allerdings ist im Rentenalter der Steuersatz deutlich niedriger als in der Erwerbsphase.

 

Leibrente

 

Die Riesterrente ist an die berechtigte Person gebunden, mit dessen Tod erlischt auch die Rentenzahlung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente gibt es keine Hinterbliebenenversorgung.

 

Anlagearten

 

Hier gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten. Der riesterrentenvertrag kann wie folgt erfolgen:

  • Klassischer Rentenvertrag bei Banken und Versicherungen
  • Fondsgebundener Vertrag, Möglichkeit einer höheren Rendite durch Kursgewinne
  • Riesterrente als Bausparvertrag
  • Wohnriester, wenn eine eigengenutzte Immobilie finanziert wurde